Nebenkostenprivileg: Wegfall ab dem 1. Juli

Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.

Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.

Was ändert sich mit dem Wegfall?

Bisher war es vor allem in Mehrfamilienhäusern geläufig, dass der Vermieter einen gemeinsamen Kabelanschluss abgeschlossen und die Kosten hierfür auf die Betriebskosten umgelegt hat. Mieter mussten diese Kosten bezahlen, auch wenn sie den vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss gar nicht genutzt haben. Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Mieter können dann selbst entscheiden, ob sie einen Kabelanschluss nutzen möchten oder auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umstellen. Wenn Mieter weiterhin fernsehen möchten, müssen sie sich selbst um einen Anschluss kümmern und können ihren Vertragspartner frei wählen.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Fristen und Kosten

Vermieter haben für die Kündigung eines Sammelvertrags für Kabelanschlüsse ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024. Das bedeutet, sie dürfen den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Zahlen Mieter neben der Grundmiete Vorauszahlungen für Betriebskosten, müssen die Vorauszahlungen ab Juli 2024 um die bisher für den Kabelanschluss veranschlagten Kosten reduziert werden. Denn diese Betriebskostenumlage entfällt ab diesem Zeitpunkt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Einen Sonderfall stellt laut DMB die sogenannte „Inklusivmiete“ dar: Sind die Kosten für den Kabelanschluss in der Grundmiete enthalten und werden nicht als Betriebskosten abgerechnet, ändert sich die Miethöhe durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht.

Ähnliche Artikel lesen

  • Zensus 2022: So wohnt Deutschland

    GreenShift - Page-Building Gutenberg Blocks Alle zehn Jahre wird in Deutschland der Zensus (früher Volkszählung) erhoben. Der letzte Zensus nach 2011 war aufgrund der Corona-Pandemie von 2021 ins Jahr 2022 verschoben worden. Am 25. Juni 2024 wurden nun die ersten Ergebnisse vorgestellt.

  • Nebenkostenprivileg: Wegfall ab dem 1. Juli

    GreenShift - Page-Building Gutenberg Blocks Bislang stellte in der Regel der Vermieter den Kabelanschluss bereit. Die Kosten für den Anschluss wurden dann über die Betriebskosten umgelegt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt ab dem 1. Juli 2024 weg. Die Umlage über die Nebenkosten ist dann nicht mehr erlaubt.

  • Bis zu 40 Prozent des Gehalts: Wohnkosten für Singles

    GreenShift - Page-Building Gutenberg Blocks Eine Analyse des Immobilien-Onlinemarktplatzes immowelt zur Wohnkostenbelastung von Singles bei Neuvermietung in den 106 kreisfreien Städten zeigt, dass Einpersonenhaushalte in 45 von 106 Städten mehr als 30 Prozent des mittleren Nettoeinkommens für die Warmmiete ausgeben müssen. In München ist die Belastung mit 40 Prozent am höchsten.